Unternehmerschulung Berufsgenossenschaft im Friseurhandwerk

20.04.2026

Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Sie, eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung einzurichten – sobald Sie einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin beschäftigen.

Sie als Unternehmer nehmen an einer halbtägigen Schulung der Berufsgenossenschaft teil und erfahren alles Wissenswerte zum Arbeitsschutz. Sie entscheiden welche Themen wann und wie und durch wen bearbeitet werden.

Erst nach fünf Jahren müssen Sie zu einer Auffrischungsschulung.  

Was sind Ihre Vorteile?

  •    Sie erfüllen Ihre gesetzlichen Verpflichtungen und verschaffen sich dadurch Rechtssicherheit.  
  •    Arbeits- und Gesundheitsschutz werden einfacher. Sie als Unternehmer können Ihre Verantwortung wahrnehmen, weil Sie wissen, was zu tun ist.
  •    Routinebesuche durch die BGW entfallen.

Die Berufsgenossenschaft hat die Konzepte und Unterlagen entwickelt und sorgt dafür, dass qualifizierte Sicherheitsfachkräfte die Schulungen durchführen.

Bei Interesse an der Unternehmensschulung, melden Sie sich gerne per Mail an info@rostock-handwerk.de

 

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